Unsere Patienten im Fokus

27. April 2020

Die Verunsicherung ist groß, auch bei Euch als unsere Patienten: Was heißt Mund-Nase-Bedeckungspflicht, die seit heute gilt? Worauf muss ich achten?

Wir klären Euch gerne auf im Wirrwarr aktueller Corona-Bestimmungen:

Grundsätzlich gilt: eine Mund-Nase-Bedeckung ist bereits dann gewährleistet, wenn man ein Tuch bzw. einen Schal bei sich trägt (es muss also keine medizinische Schutzmaske sein. Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind). Zum Tragen dieser Bedeckung seid auch Ihr verpflichtet, die uns besuchen.

Die Tragepflicht eines Tuchs gilt jedoch für Eure Kinder erst ab dem Schulalter.

Bedeckung vergessen? Wir sorgen für eine Lösung, damit Ihr Euren Termin pünktlich bei uns wahrnehmen könnt.

Euer Zahnfokus Team | Wir sind für Euch da

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